Syrischer Geheimdienstchef kann Millionen abheben
Schweizer Anwälte haben die Auszahlung von drei Millionen Euro an Hafis Machluf, dessen Bruder Rami Machluf als einer der reichsten Männer Syriens und Geldgeber des Assad-Clans gilt, durchgesetzt.
Es handle sich um einen Ausnahmefall, zu dem man nicht im einzelnen Stellung nehme, sagte eine Sprecherin des zuständigen Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) in Bern.
Chef eines syrischen Geheimdienstes
Oberst Hafis Machluf leitet in Damaskus eine Abteilung des Geheimdienstes. Er steht im Verdacht, am gewaltsamen Vorgehen gegen Demonstranten beteiligt zu sein. Der 41-Jährige ist ein Cousin von Präsident Bashar al-Assad. Dessen Mutter stammt aus dem mächtigen Machluf-Clan.
Hafis Machluf hatte laut der Online-Ausgabe der Pendlerzeitung «20 Minuten» über seine Anwälte geltend gemacht, er müsse Zahlungsverpflichtungen aus dem Kauf eines Grundstücks in Syrien nachkommen, die vor Verhängung von Sanktionen durch die Schweiz im Mai 2011 entstanden seien.
Bundesstrafgericht entschied für Machluf
Die Staatsanwaltschaft versuchte, die Freigabe unter Hinweis auf den Verdacht der Geldwäscherei zu stoppen. Sie scheiterte aber im Januar vor dem Schweizer Bundesstrafgericht. Dieses sah den Vorwurf als nicht hinreichend bewiesen an.
Nach Darstellung von Seco-Sprecherin Marie Avet ist die Freigabe der Millionen ein Sonderfall. Bei den Verordnungen zu den Syrien-Sanktionen seien «gewisse Ausnahmeregelungen» vorgesehen, erklärte sie.
Rund 50 Millionen Franken blockiert
Grundsätzlich wolle «die Schweiz aber nicht als Plattform für Umgehungsgeschäfte benutzt werden». Deshalb habe Bern freiwillig die EU-Sanktionen gegen Syrien sowie die ergänzenden Brüsseler Beschlüsse dazu übernommen.
Die schweizerische Liste mit mehr als 100 Syrern sowie syrischen Firmen, die den Sanktionen unterliegen, sei «gegenwärtig identisch zu jener der EU». Derzeit sind laut Seco in der Schweiz syrische Guthaben in Höhe von rund 50 Millionen Franken blockiert. (pet, dpa)
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